Haus der Völker

(Haus des Weltparlaments)

Das Haus der Völker setzt sich aus den direkt im Verhältnis zur Bevölkerung gewählten Volksdelegierten aus den Welt-Wahl- und Verwaltungsbezirken (WEADs) zusammen.1

Volksdelegierte werden durch allgemeines Wahlrecht der Erwachsenen gewählt, das allen Personen ab 18 Jahren offensteht.

Aus jedem Welt-Wahl- und Verwaltungsbezirk wird ein Volksdelegierter gewählt, der eine Amtszeit von fünf Jahren im Haus der Völker dient. Volksdelegierte können ohne Begrenzung für aufeinanderfolgende Amtszeiten gewählt werden. Jeder Volksdelegierte hat eine Stimme.

Ein Kandidat für die Wahl zum Volksdelegierten muss mindestens 21 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr im Wahlbezirk ansässig sein, aus dem der Kandidat die Wahl anstrebt, und ein Gelöbnis des Dienstes an der Menschheit ablegen.

Sitzverteilungsdiagramm des Hauses der Völker (HoP)
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Quellen:

1. Abschnitt 19.3, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11